GEMEINSAM SIEGBACHS ZUKUNFT GESTALTEN.
SIEGBACH. ZUSAMMENHALTEN.

Der Umbau des Bürgerhauses soll gestoppt werden.

Was dann??

Die CDU Fraktion Siegbach hat vor, durch einen von ihnen gestellten Antrag in der Gemeindevertretung die dringend notwendige Maßnahme „Umbau Bürgerhaus“ sofort zu stoppen.

Sollte dieser Antrag in der Gemeindevertretersitzung beschlossen werden, hat das für die Gemeinde Siegbach und ihre Einwohner folgende Konsequenzen:

- Sollte der Beschluss gefasst werden ist eine sofortige Stilllegung des Saalbereichs und des Kellergeschosses die Konsequenz, da die Brandschutz- und Hygienemängel (Lüftung, Klima und WC) im Moment nur von den Behörden geduldet werden, bis der Umbau abgeschlossen ist.

- Für die aus unserer Sicht dringend notwendige Sanierung des BGH gibt es von Bund und Land 300.000 € geschenkt. Wird der Bürgerhaus An- und Umbau gestoppt, riskieren wir den Verlust dieses Geldes.

- Um die Auflagen der Behörden (z. B. Vorbeugender Brandschutz) zu erfüllen und die Liegenschaft in der heutigen Form weiterbetreiben zu können, müssten dann in jedem Fall 100.000 € von Seiten der Gemeinde Siegbach in die Hand genommen werden.

- Der Baustopp würde eine Neuplanung der geforderten Mängelbeseitigung nach sich ziehen, da die Mängel so oder so behoben werden müssen. Außerdem müsste ein komplett neuer Bauantrag auf den Weg gebracht werden, der bei einem sog. Sonderbau in der Form zwingend notwendig ist.
Die Frist für die Verwendung des Geldes von Bund und Land läuft am 31.12.2020 ab.  Eine neue Planung, Genehmigung und Umsetzung für die Sanierung des BGH, wie es die CDU fordert, ist deshalb alleine schon von dem zeitlichen Rahmen her absolut unrealistisch.

Deshalb stellt sich uns die Frage:
Was ist die Alternative zu der bereits beschlossenen Maßnahme „Umbau Bürgerhaus“?

Mit einem Baustopp bleibt der Zustand des Bürgerhauses weiterhin bestehen und die Maßnahmen für sämtliche Brandschutz- und Hygienemängel muss die Gemeinde aus der eigenen Tasche finanzieren. Zur Erinnerung: geschätzte Kosten 100.000 Euro. Hinzu kommen die Rückzahlungen der Zuwendungen und des Darlehens mit Strafzinsen.
Die bisher angefallenen Kosten für Planung, Konsequenzen aus bereits angestoßene Ausschreibungen, sind von der Kommune und damit von allen Bürgerinnen und Bürgern zu tragen.

Eine weitere Frage die sich daraus ergibt ist:

Wie möchte die CDU-Fraktion das finanzieren???

Die einzige Möglichkeit die da bleibt ist die Bürger in den kommenden Jahren über die Grundsteuer B zu belasten.

Hier ein kurzer Abriss darüber, wie es dazu kam, das BGH umbauen zu wollen:
Am 10.11.2016 fasste die Gemeindevertretung einen Beschluss, das Geld von Bund und Land zu splitten und in vier Projekte aufzuteilen, die da waren:
1. Errichtung eines Grünschnittplatzes
2. Sanierung der Siegbachmauern
3. Überquerungshilfe in der Ortsmitte Eisemroth
4. Liegenschaft BGH Eisemroth

Diese wurden bis auf die Liegenschaft BGH Eisemroth, am 20.03.17, als nicht förderfähig von der zuständigen Bank (WI-Bank) abgelehnt.
Am 29.06.17 hat die SPD Fraktion, ohne das weitere Vorschläge der anderen Fraktionen zur Verwendung des Geldes kamen, den Antrag gestellt, das Geld in vollem Umfang in das BGH Eisemroth zu investieren.

Diese Investitionen sind notwendig damit:
• Unser Bürgerhaus wieder attraktiv, modern und zeitgemäß wird.
• Die Verwaltung einen senioren- und behindertengerechten Umbau erfährt.
• Wir ein schönes und ansprechendes Multifunktionszimmer bekommen (für Sitzungen, Trauungen, Empfänge)
• die vom Gesetzgeber geforderten Sanierungen realisiert werden können.
• Und um das BGH auf einen angemessenen  energetischen Stand zu bringen.

Mehr dazu findet man übrigens auf der Homepage der Gemeinde Siegbach unter folgendem Link:
https://www.siegbach.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-projekte/umbau-buergerhaus/

 
 
 
 
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